
Im Namen von PULSUS nehmen wir zu den vorgesehenen Änderungen Stellung. Alle Elemente der Entwicklungen des KVG waren seit Jahren voraussehbar. Die Kostenentwicklung war stetig ohne besondere ausserordentlichle Veränderungen. Einzig die Verluste an den Finanzmärkten waren ein Element der letzten 2 Jahre, welche allenfalls vom Bundesrat Massnahmen im Bereich der Kassenaufsicht rechtfertigen könnte aber nicht auf Seiten der Leistungserbringer.
Entwürfe zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
Entwurf zur Änderung der Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL)
Entwurf zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)
Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK)
Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)
Die Vereinigung Pulsus wird gegen die Teilrevision Managed Care des KVG, wie sie der Nationalrat am 16. Juni 2010 beschlossen hat, das Referendum ergreifen. Dies hat der Vorstand einstimmig beschlossen. Pulsus geht nicht davon aus, dass der Ständerat die notwendigen Korrekturen im Gesetz noch vornehmen wird.
Die Vereinigung Pulsus wird gegen die Teilrevision Managed Care des KVG, wie sie der Nationalrat am 16. Juni 2010 beschlossen hat, das Referendum ergreifen.
Geschäftsstelle PULSUS, Medical Imaging Luzern AG, Röntgeninstitut Dr. med. Silvio Marugg, Theaterstrasse 7, 6003 Luzern, Telefon 041 227 20 30, Fax 041 227 20 31, pulsus@pulsus.info